34-Jährige zu Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie mit manipulierter Speichelprobe falschen Kindsvater bestimmt hat.
Auch in der zweiten Gerichtsrunde will eine 34-jährige Weinviertlerin aus dem Bezirk Gänserndorf nichts von manipulierten Speichelproben und ergaunerten Alimenten wissen.
Die Klarstellung von Richter Dietmar Nußbauer, dass der heute Dreizehnjährige nicht der biologische Sohn des damals ermittelten Ex-Gefährten ist und zu Unrecht über 32.000 Euro an Unterhaltszahlungen geflossen sind, lässt die Beschuldigte sichtlich kalt: „Für mich war er immer der Vater. Deshalb habe ich die Alimente auch eingeklagt“, erklärt sie.
„Ein neuer Test bestätigt, dass der zahlende Ex-Gefährte nicht der Vater ist. Ja, gar nicht sein kann, weil er zeugungsunfähig ist. Offensichtlich wurde damals die Speichelprobe manipuliert und lieferte so das falsche Testergebnis. Wie konnte es sonst dazu kommen?“, bohrt der Richter nach.
„Vielleicht unterlief dem Institut ein Fehler“
„Weiß nicht, vielleicht unterlief dem Institut ein Fehler“, gibt sich die mittlerweile verheiratete 34-Jährige ahnungslos. Das schließt ein Vertreter des Genetik-Labors aber aus.
Bei der Vernehmung damaliger Freunde der Weinviertlerin fällt dann immer wieder der Spitzname „Manzi“, der, wie die Beschuldigte schlussendlich einräumt, auch als Vater in Frage kommen könnte. Sie wisse es aber nicht, beteuert sie, und gesteht ein, in den vergangenen dreizehn Jahren nicht abgeklärt zu haben, wer der biologische Vater ihrer beiden Kinder ist.
Nach einem umfangreichen Beweisverfahren befindet der Strafrichter die Weinviertlerin des schweren Betruges für schuldig und verhängt über sie 1.800 Euro Geldstrafe und eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Weiters muss die 34-Jährige die kassierten Alimente rückerstatten. Sichtlich ungehalten meldet die Weinviertlerin sofort Rechtsmittel an.