Zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus den Jahren 2010 und 2011 wurden jetzt vom Bundeskabinett als Gesetzentwurf beschlossen. Dem biologischen Vater werden mehr Rechte einräumt.
Inhaltlich geht es darum, das ein biologischer Vater künftig ein Umgangsrecht für sein Kind erhalten soll, auch wenn er nicht der rechtliche Vater des Kindes ist. Väter sollen jetzt Auskünfte über ihr Kind bekommen können und mit ihm einen eingeschränkten Umgang haben dürfen.

Bisher war das nur möglich, wenn die Mutter und der rechtliche Vater diese Rechte einräumen, oder der leibliche Vater eine enge persönliche Bindung zum Kind nachweisen kann.
Das aktuelle Familienrecht sieht vor, dass ein Kind, rechtlich automatisch das Kind des Ehemannes ist. Außer wenn die leibliche Mutter und die beiden Männer erklären, wer der biologische Vater ist.
Mit der Klausel„Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl“ darf der neue Umgang dem Kind nicht schaden. In Streitfällen sollen das ein Familiengericht oder psychologische Gutachten klären.
Weitere Voraussetzung für einen Umgang ist der Nachweis, dass der Mann, der den Umgang beantragt, tatsächlich der leibliche Vater ist. Einen Vaterschaftstest kann ein Mann inzwischen auch gegen den Willen der Mutter unkompliziert vornehmen lassen

Quelle: http://www.vaeter-netz.de/node/1888