Was, wenn der mutmaßliche Vater bereits tot ist?
Kinder haben das Recht zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Wenn der mutmaßliche Vater bereits gestorben ist, dürfen seine anderen Kinder zum Gentest herangezogen werden, hat das Gericht entschieden.
Kinder haben das Recht zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Das kann mit einem Vaterschaftstest, einer DNA-Analyse, festgestellt werden. Aber was passiert, wenn der mutmaßliche Vater bereits tot ist? Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg können dann unter Umständen dessen leibliche Kinder herangezogen werden.
Im Fall einer 42-jährigen Oldenburgerin war der mutmaßliche leibliche Vater – eine Affäre der Mutter – bereits gestorben. Eine Genprobe konnte diesem Mann also nicht mehr entnommen werden. Darum verpflichtete das Familiengericht die zwei Söhne des Mannes, Genmaterial abzugeben. Die beiden hielten das jedoch für unzumutbar und zogen vors Oberlandesgericht. Auch weil ein Brief des Verstorbenen auf die Vaterschaft hindeutete, urteilte das Gericht zugunsten der 42-Jährigen. Die Klärung der Abstammung sei gegenüber dem Interesse der leiblichen Kinder, mit der Sache nicht behelligt zu werden, als übergeordnet zu bewerten, so der Senat. Das Wissen um die eigene Herkunft sei von zentraler Bedeutung für die Entfaltung der eigenen Individualität.