Ein belgisches Gericht hat verfügt, dass der im Juli 2013 abgedankte König Albert II. eine Speichelprobe für eine DNA-Analyse abgeben soll. Auf diese Weise soll seine Vaterschaft im Fall Delphine Boël widerlegt oder bewiesen werden. Die nun 50-jährige Künstlerin behauptet, seine uneheliche Tochter zu sein, und prozessiert seit fünf Jahren gegen den ehemaligen Monarchen.
Sollte der 84-Jährige Albert II. seine DNA nicht innerhalb von drei Monaten zur Verfügung stellen, könnte das Berufungsgericht in Brüssel ihn zum Vater der Klägerin erklären. Somit dürfte Delphine Boël neben drei ehelichen Kindern der Königsfamilie in Zukunft Anspruch auf das Vermögen des Ex-Monarchen erheben. Die Mutter der Künstlerin, Baronesse Sybille de Selys Longchamps, will in der Zeitspanne von 1966 bis 1984 eine Liebesbeziehung zu Albert II. gehabt haben.
Ich dachte, ich könnte keine Kinder haben, weil ich eine Infektion durchgemacht hatte. Wir verhüteten nicht. Das war eine wunderbare Zeit. Delphine war ein Kind der Liebe. Albert war für sie zwar keine Vaterfigur, aber er war sehr lieb ihr gegenüber“, erklärte die Baronesse in einem Fernsehinterview.
Albert II. gab nachträglich zu, dass seine Gattin Paola und er in den 1970er Jahren eine Ehekrise durchgemacht hätten. Er bestritt aber, uneheliche Kinder zu haben. Der Sprecher des 84-Jährigen, Alain Berenboom, gab bekannt, der Ex-König werde sich über weitere rechtliche Schritte beraten lassen. (The Guardian)